Zu Produktinformationen springen
1 von 6

Räucher-Kohletabletten

Räucher-Kohletabletten

Normaler Preis €3,90 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €3,90 EUR
Sale Ausverkauft

Du bekommst eine Rolle Räucher-Kohletabletten. In einer Rolle sind 10 selbstzündende Kohletabletten enthalten. Eine Kohletablette ist ca. 3,3 cm groß

Anwendung:
Die Räucher-Kohletabletten eignen sich für das Räuchern von Kräutermischungen und Harzen. Um mit den mithilfe der Kohletabletten Kräuter und Harze zu räuchern, gebe etwas Sand in eine Räucherschale. Der Sand ist sehr wichtig, da die Schale sonst zu heiß werden könnte. Zünde die Kohletablette an und stelle sie aufrecht auf den Sand. Durch den Selbstzündmechanismus fängt die ganze Tablette an zu glühen. Sobald sich die Kohletablette weiß/grau verfärbt, lege die Tablette hin, sodass die Ausbuchtung nach oben zeigt. In die Ausbuchtung der Kohletablette kannst du jetzt deine Kräuter und Harze deiner Wahl legen. Das kannst du entweder mit einem Löffel oder vorsichtig mit den Fingerspitzen machen. Sobald die Räuchermischung verglimmt ist, kannst du immer wieder etwas nachlegen und das Räuchern genießen.

Passende Räuchermischungen findest du auch hier in meinem Shop:

https://spiritlightshop.de/collections/raucherwerk

Passendes Räucher-Zubehör findest du hier:

https://spiritlightshop.de/collections/raucherschalen-halter

Alle Schmuckstücke und Steine werden vor dem Versand energetisch gereinigt und mit Reiki-Energie aufgeladen. Reiki ist die universelle Lebensenergie, Chi oder auch Prana genannt. Diese Energie wirkt auf Körper, Geist und Seele. Sie kann deine Selbstheilungskräfte anregen und unterstützt bei Heilungsprozessen.

Wenn du noch Fragen haben solltest oder einen besonderen Wunsch hast, dann schreibe mir gerne über das Kontaktformular eine Nachricht oder sende mir eine E-Mail an spiritlight.info@gmail.com. Für mehr Informationen rund um das Thema Edelsteine kannst du gerne auf Instagram bei @spiritlightshop vorbeischauen!

 Die angegebenen Preise sind Gesamtpreise. Die Umsatzsteuer wird aufgrund Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG nicht ausgewiesen.

Vollständige Details anzeigen